Der ehemalige Geschäftsführer eines Regionalverbands fühlte sich in seiner Persönlichkeit dadurch verletzt, dass eine bekannte Internet-Suchmaschine es möglich machte , noch 6 Jahre nach Erscheinen des Artikels in den Medien Informationen über ernste wirtschaftliche Probleme des Verbands und die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer vorher krankgemeldet hatte, zu erhalten.
Der Betroffene war der Ansicht, dass ihm nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum „Recht auf Vergessenwerden“ ein Anspruch auf Löschung der kompromittierenden, wenn auch auf Tatsachen beruhenden Informationen zustehen müsste. Nachdem die Suchmaschinenbetreiberin einen 2015 gestellten Antrag auf Löschung nur teilweise anerkannte, klagte der Betroffene. Das zuständige Landgericht Frankfurt am Main hat seine Klage nun abgewiesen. Weiterlesen